Die 42. Bundesimmissionsschutzverordnung (42. BImSchV) setzt den rechtlichen Rahmen für Hygieneuntersuchungen von Rückkühlwerken. In Verbindung mit der „Empfehlung des Umweltbundesamtes zur Probenahme und zum Nachweis von Legionellen in Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern“ werden verbindliche Vorgaben für die Qualifikation und Durchführung der Hygieneuntersuchungen gemacht.
Bacto Control ist für die Probenahme und Laboranalytik zur Hygieneuntersuchung von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern akkreditiert.
Die Betreiber unterstützen wir bei der Interpretation der Untersuchungsergebnisse und bei Bedarf im Beanstandungsmanagement.